1. Grundsatz
§ 1
Zweck dieses Gesetzes ist es,
aus der Verantwortung des Menschen für das Tier als Mitgeschöpf
dessen Leben und Wohlbefinden zu schützen.
Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund
Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen.>
http://www.tierschutzgesetz.de/
1. Grundsatz
2. Tierhaltung
3. Töten von Tieren
4. Eingriffe an Tieren
5. Tierversuche
6. Eingriffe und Behandlungen zur Aus-, Fort- oder Weiterbildung
7. Eingriffe und Behandlungen zur Herstellung, Gewinnung,
Aufbewahrung oder Vermehrung von Stoffen, Produkten oder Organismen
8. Zucht, Halten von Tieren, Handel mit Tieren
9. Verbringungs-, Verkehrs- und Haltungsverbot
10. Sonstige Bestimmungen zum Schutz der Tiere
11. Durchführung des Gesetzes
12. Straf- und Bußgeldvorschriften
13. Übergangs- und Schlussvorschriften