Wirhaben aus unserer professionellen Sicht und als Bürger des LandesBerlin selbstverständlich auch eine eigene Meinung und Ansicht zuden verschiedenen Entwürfen, die wir bereits an den geeignetenStellen geäußert haben.
8. August 2013 um 15:00
OffenerBrief zur geplanten Änderung des Hundegesetzes in Berlin
Sehrgeehrte Frau Hämmerling (Die Grünen),
sehrgeehrte Frau Platta (Die Linke),
sehrgeehrter Herr Herrmann (CDU),
sehrgeehrter Herr Buchholz (SPD) und
sehrgeehrter Herr Heilmann (Verbraucherschutz-Senator),
wir, dieMobile Hundeschule Berlin www.mobile-hundeschule-berlin.de begrüßenVeränderungen im bestehenden Hundegesetz von Berlin. Wir freuenuns, dass einige von Ihnen diesbezüglich schon Vorschläge erarbeitet haben und dass u.a. auch eine Bürgerbeteiligung möglichwar - dafür möchten wir uns bedanken.
Wirhaben aus unserer professionellen Sicht und als Bürger des LandesBerlin selbstverständlich auch eine eigene Meinung und Ansicht zuden verschiedenen Entwürfen, die wir bereits an den geeignetenStellen geäußert haben.
Inhaltlichmöchten wir uns in diesem offenen Brief nicht zu den Entwürfenäußern, da es uns nicht um eine Favorisierung des einen oderanderen Entwurfes geht. Es geht uns vielmehr um eine Gemeinsamkeit imSinne des Hundes, des Hundehalters und auch des Nicht-Hundehalters,die in alle Entwürfe eingearbeitet werden könnte.
Warumein offener Brief ?
Wirmöchten einer Vielzahl von Menschen die Gelegenheit geben, sich zudiesem Brief zu äußern und ihn ggf. in den sozialen Netzwerken wieFacebook und Google+ zu bewerten.
Hierdurchkönnen Sie und wir feststellen welches Interesse an dem Themabesteht und welche Meinung dort vorrangig herrscht. Wir gehen davonaus, dass das Ergebnis sowohl für Sie als Politiker, als auch füruns von Interesse sein wird. Gerne können Sie auch öffentlich inden Netzwerken diesen Brief beantworten.
Worumes geht !
Wirmöchten Sie mit diesem offenen Brief darum bitten, in IhrenVorbereitungen zum Gesetz folgende Überlegung mit aufzunehmen:
Alle unsbekannten Hundegesetze beziehen sich bei der Leinenpflicht lediglichauf die Länge einer Leine. Woran diese Leine jedoch befestigt ist -also zum Beispiel an einem Stachelhalsband, einem Würgehalsband,einem Geschirr usw. - gehen die uns bekannten Gesetze nicht ein. Nunist uns natürlich bekannt, dass die Nutzung eines Stachelhalsbandesetwas mit dem Tierschutzgesetz zu tun hat und diese auf Bundesebenegeregelt wird und dass ein Hundegesetz auf Bundeslandebene nichteingreifen kann und darf. Wir sehen jedoch bei folgenden Satz keinenWiderspruch der unterschiedlichen Gesetze und bitten Sie deshalb umdessen Aufnahme in Ihren Entwürfen bzw. später beimGesetzesbeschluss :
DerHund muss an einer reißfesten 2 m Leine geführt werden, die aneinem nicht auf Zug reagierendem und/oder mit Stacheln bestücktemHalsband oder Geschirr befestigt ist.
DieserSatz, bzw. die Bedeutung dieses Satzes, kann wie oben erwähnt auseinem tierschutzrelevanten Blickwinkel betrachtet werden. Hierbeiwürden sie im Besonderen den Hunden entgegenkommen.
Der Satzkann jedoch ebenfalls aus einem sicherheitsrelevanten Blickwinkelbetrachtet werden. Ein Hund, der durch ein Würgehalsband oder durchein Stachelhalsband oder Ähnlichen, Schmerzen und / oder Todesangstempfindet, stellt für die Bürger auf der Strasse eine große Gefahrdar, denn dieser Hund wird aufgrund der Schmerzen und/oder derTodesangst ggf. unkontrollierbar. Diese Vermeidung würde sowohl demHundehalter als auch dem Nicht-Hundehalter entgegenkommen.
Begründung:
Es gibtMenschen, die Angst vor Hunden haben. Die o.g. Halsbänder undGeschirre verstärken diese Angst, denn sie symbolisieren generelleine Gefährlichkeit des Hundes.
ImBesonderen sind Kinder sehr aufmerksam und interessieren sich fürHunde. Es kann nicht im Interesse des Gesetzgebers – insbesondereim Sinne unserer Gesellschaft - sein, dass Kinder mit an sehenmüssen, wie ein Hund einen Würgereiz oder Schmerzreiz empfindet.
Halsbänder,die auf Zug reagieren lösen einen Würgereiz bis hin zur Todesangstbeim Hund aus.
Halsbänderund Geschirre, die mit Stacheln versehen sind, lösen Schmerzreizebeim Hund aus bis hin zu ernsthaften Verletzungen.
Durchdie Aufnahme des o.g. Satzes findet eine Sensibilisierung statt undder Hundehalter setzt sich mit der Hundeerziehung auseinander.
EinHund, welcher mit der eigentlichen Situation (z.B.Menschenansammlungen) schon überfordert ist und zusätzlichSchmerzreize oder angstauslösende Reize durch die o.g. Halsbänderund Geschirre zugefügt bekommt ist nicht mehr kontrollierbar undstellt eine ernstzunehmende Gefahr in der Öffentlichkeit dar.
Wirmöchten Sie höflich darauf hinweisen, dass Sie als Politiker dieMöglichkeit haben, vor dem Gesetzesbeschluss darauf hin zu wirken,dass den Hunden weniger Leid angetan wird und die Strassen sichererwerden. Bitte nutzen Sie diese Gelegenheit und arbeiten Sie den o.g.Satz in das Berliner Hundegesetz ein.
Mitfreundlichen Grüßen
KarstenLandgraff